Die Berechnung der möglichen Ersparnisse beziehen sich auf den “Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften” der am 14.06.2023 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Die Berechnung wurde mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt. Daraus folgt jedoch keine Gewähr für Richtigkeit und Aktualität.
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